Unsere Risikoabschätzung (ehem. Gefährdungsanalyse) für die Region Essen bei Nachweis von Legionellen im Trinkwasser wird nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens gemäß VDI/DVGW 6023 Kat. A angefertigt, somit kann der Unternehmer oder sonstige Inhaber (UsI) diese anschließend dem zuständigen Gesunheitsamt vorlegen.
Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung.
Unter dem Paragraf §51 (1) TrinkwV wird verbindlich gefordert:
„..Wird dem Unternehmer oder sonstigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmenwert für Legionellen überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:
Bei einem Erreichen oder der Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen von 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß §51 (1) Nr. 3 Trinkwasserverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) und die entsprechenden weiteren Gefahrenabwehrmaßnahmen nach den anerkannten Regeln der Technik sowie UBA Empfehlung für die betroffene Anlage durchzuführen.
Legionellen im Trinkwasser? Risikoabschätzung(Gefährdungsanalyse) nach §51 (1) Nr. 3 TrinkwV für die Region Essen
AQUA Sani Wasserhygiene
Regionalverwaltung Nordwest:
Zentrale: 06151 / 805 79-00
Mobil: 0176 / 708 78 007
E-mail: team.nordwest@aqua-sani.de
Risikoabschätzungen / Gefährdungsanalysen nach einem Legionellenbefall im Trinkwasser in Essen und der Region West.
Wir beraten Sie gerne vollkommen unverbindlich über die gesetzlichen Handlungspflichten als Anlagenbetreiber und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
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