Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit mehr als 99 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 51 Trinkwasserverodnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Riikoabachätzung / Gefährdungsanalyse für die betroffene Anlage durchzuführen.
Die Risioabachätzung / Gefährdungsanalyse ist nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens anzufertigen und dem zuständigen Gesunheitsamt anschließend vorzulegen.
Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Risikoabachätzungen / Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung.
Unter dem Paragraf §51 TrinkwV wird verbindlich gefordert:
"..Wird dem Unternehmer oder sonsigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmewert für Legionellen überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:
Finden Sie Ihr Einzugsgebiet oder Ihre Region zur Erstellung einer Rsikoabachätzung / Gefährdungsanalyse für Ihre Trinkwasser-Installation durch Klicken auf eine Stadt in Ihrer Region!
Service-Rufnummer: 06151 / 805 7900
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.