Gefährdungsanalysen & Risikoabschätzungen für 
Trinkwasser-Installationen

Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit mehr als 99 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 51 Trinkwasserverodnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Riikoabachätzung / Gefährdungsanalyse für die betroffene Anlage durchzuführen.

Die Risioabachätzung / Gefährdungsanalyse ist nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) in Form eines unabhängigen Gutachtens anzufertigen und dem zuständigen Gesunheitsamt anschließend vorzulegen.

Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Risikoabachätzungen / Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung.

Unter dem Paragraf §51 TrinkwV wird verbindlich gefordert:

"..Wird dem Unternehmer oder sonsigen Inhaber bekannt, dass der technische Maßnahmewert für Legionellen überschritten wird, hat dieser unverzüglich..:

  • Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchzuführen lassen. Diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen.
  • Eine Risikoabachätzung zu erstellen oder erstellen zu lassen.
  • Maßnahmen durchzuführen oder durchzuführen lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher erforderlich sind".
gefährdungsanalyse bei legionellen im trinkwasser

Bundesweite Abdeckung für die Erstellung von Risikoabachätzungen / Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen - auch in Ihrer Region

Finden Sie Ihr Einzugsgebiet oder Ihre Region zur Erstellung einer Rsikoabachätzung / Gefährdungsanalyse für Ihre Trinkwasser-Installation durch Klicken auf eine Stadt in Ihrer Region!
 

Wir sind bundesweit tätig und finden einen Sachverständigen für Ihr Anliegen, ob Risikoabachätzung, Gefährdungsanalyse oder hygienische Sanierung.

Telefonische Beratung

Service-Rufnummer: 06151 / 805 7900

© AQUA Sani Wasserhygiene. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.