Unsere Sachverständigen bieten Ihnen eine einfache und effektive Lösung zur Erstellung einer konformen Risikoabschätzung nach § 51 Trinkwasserverordnung (kurz TrinkwV) bei einem Legionellenbefall. Wir nehmen uns für unsere Kunden stets die nötige Zeit für eine kostenfreie Beratung, da die Beseitigung von Legionellen in Ihrer Trinkwasser-Installation je nach Komplexität unterschiedlich priorisierte Vorgehensweisen erfordern kann.
Die Durchführung einer Risikoabschätzung wird prinzipiell erforderlich, sobald im Rahmen der orientierenden Legionellenuntersuchung eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen im Trinkwasser festgestellt wird.
Der kritische Wert von 99* KBE/ 100ml (KBE = koloniebildende Einheiten) Legionellen darf in keiner Probe überschritten werden. Als Inhaber oder Betreiber einer sogenannten „Großanlage“ zur Trinkwasserversorgung sind Sie nach §31 TrinkwV gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Legionellenuntersuchungen durchzuführen. Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes sind Sie dazu angehalten unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Endverbraucher nach §51 TrinkwV einzuleiten und eine Risikoabschätzung für die betroffene Anlage durchzuführen.
Diese rechtliche Grundlage für die Durchführung einer Risikoabschätzung nach einem Befall mit Legionellen beruht aus den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Unsere Beratung und Angebotserstellung ist für Sie kostenfrei, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
* Mit der zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung wurde am 23.06.2023 die Anpassung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen auf <100 KBE/100ml rechtskräftig, wodurch selbst das Erreichen des bekannten Werts von 100KBE/100ml bereits die Handlungsaufforderung der erforderlichen Maßnahmen und die Erstellung einer Risikoabschätzung verlangt wird.
Als Betreiber einer gewerblich genutzten Gebäudewasserversorgungsanlage, ist eine turnusmäßige systemische Untersuchung auf den Parameter Legionellen zu untersuchen, wenn
1. sich in einer Wasserversorgungsanlage eine Anlage zur
Trinkwassererwärmung befindet mit
a) einem Speicher-Trinkwassererwärmer/Durchfluss-
Trinkwassererwärmer jeweils mit Füllvolumen
von mehr als 400 Litern, oder
b) einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer
Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang
des Trinkwassererwärmers und der entferntesten
Entnahmestelle für Trinkwasser.
(hierbei kann als Richtwert angenommen werden,
dass dies bereits bei einem 3-Familienhaus greift)
2. sich in der Wasserversorgungsanlage Duschen oder
andere Einrichtungen befinden, in denen es
zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt, und
3. die Wasserversorgungsanlage sich nicht in einem Ein-
oder Zweifamilienhaus befindet.
Service-Rufnummer: 06151 / 805 79-00
Zur Verdeutlichung der Dringlichkeit und Notwendigkeit einer Risikoabschätzung hilft dieses vereinfachte Ampelschema bei den Verpflichtungen bei einem Nachweis von Legionellen im Trinkwasser nach einer Legionellenuntersuchung
Es sind keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen, die Gefährdung durch Legionellen ist weitestgehend gering.
Es sind Maßnahmen zur Ursachenklärung einzuleiten, hierzu zählen u.a. die Erarbeitung einer Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV bzw. Gefährdungsanalyse, sowie eine weitergehende Untersuchung auf Legionellen und Maßnahmen zum Schutz der Nutzer.
Die Nachuntersuchung im Umfang einer weitergehenden Legionellenuntersuchung ist nach DVGW W551-1 Tabelle A.11 innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Prüfberichts durchzuführen.
Ähnlich einer mittleren Kontamination sind Maßnahmen zur Ursachenklärung einzuleiten, hierzu zählt die unverzüglich die Erarbeitung einer Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse, sowie einer weitergehenden Legionellenuntersuchung und Maßnahmen zum Schutz der Nutzer.
Die Maßnahmen zum Schutz der Endverbraucher umfassen direkte Dekontaminationsmaßnahmen durch eine reinigende Spülung mit Luft-Wasser-Gemisch (pulsierende Rohrleitungsspülung), welche durch eine Anlagendesinfektion verstärkt werden kann. Diese Maßnahmen sind ausdrücklich nur von Fachfirmen durchzuführen!
Es besteht akute Lebensgefahr für alle Endverbraucher im Objekt!
Es ist ein sofortiges Duschverbot auszusprechen oder Bakterienfilter zu verwenden, um den Schutz der betroffenen Endverbraucher aufrecht zu erhalten.
Die Maßnahmen zum Schutz der Endverbraucher sind unverzüglich einzuleiten, hierzu gehört mindestens die Montage endständiger Legionellenfilter oder eine vollständige Reinigung & Desinfektion der Anlage nach DVGW Arbeitsblatt W551-3 durch eine zertifizierte Fachfirma.
Die Ursachenforschung durch eine Risikoabschätzung bei Legionellen kann auch erfolgen, wenn sich die Schutzmaßnahmen bereits in der Ausführung befinden.
Wir sind bundesweit tätig und finden einen Sachverständigen für Ihr Anliegen, ob Beratung zur weiteren Vorgehensweise, einer
Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse oder bereits hygienischen Sanierung. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf.
Finden Sie Ihr Einzugsgebiet oder Ihre Region zur Erstellung einer Risikoabschätzung für Ihre Trinkwasser-Installation durch Klicken auf eine Stadt in Ihrer Region!
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