Legionellenuntersuchung & Trinkwasseruntersuchung

Mit dem Inkrafttreten der neuen Fassung Trinkwasserverordnung vom 1. November 2011 sind Inhaber und Betreiber von Trinkwasser-Installationen gemäß §14 b Trinkwasserverordnung (TrinkwV) gesetzlich dazu verpflichtet, das Warmwasser in einer Trinkwasser-Großanlage regelmäßig im Turnus von 3 Jahren auf das Vorkommen von Legionellen hin zu untersuchen.

 Ein- und Zweifamilienhäuser sind zwar von dieser Regelung ausgenommen, jedoch obliegen Vermieter solcher Einrichtungen der Verkehrssicherungspflicht und bei Verdacht können mikrobiologische Untersuchungen durch Mieter und das zuständige Gesundheitsamt gefordert werden. 

Von der Untersuchungspflicht betroffene Trinkwasser-Installationen sind bei einer Trinkwasserabgabe an die Öffentlichkeit mit wechselndem Personenkreis (z.B. Hotels, Schulen, Sportstätten, Bürogebäude, etc.) einmal jährlich zu überprüfen.

Bereits am 31.12.2013 hätte die Erstuntersuchung der gesetzlichen Legionellenprüfung in allen Großanlagen abgeschlossen sein müssen.

Am 09.01.2018 trat die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV) mit der 4. Änderung zur Trinkwasserverordnung vom 03.01.2018  in Kraft.

Gemäß der neuen Trinkwasserverordnung dürfen Untersuchungen des Trinkwassers einschließlich deren Probenahmen nur noch von dafür zugelassenen Untersuchungsstellen durchgeführt werden.

Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen für eine regelkonforme Durchführung der Legionellenprüfung Ihrer Trinkwasseranlage

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Gesetzliche Grundlage zur Verpflichtung einer Trinkwasseruntersuchung

In der Vergangenheit wurde die kompizierte Erläuterung oftmals als Anker zur Vermeidung der Erfüllung von Betreiberpflichten genommen, nun gab es mit der neuen Novellierung der Trinkwasserverordnung am 23.06.2023 eine konkretisierte Definition einer Großanlage. 

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben nach §31 (1) Nr. 1 TrinkwV 2023 sind Betreiber einer Gebäudewasserversorgungsanlage, sofern es im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit abgegeben, eine systemische Untersuchung auf den Parameter Legionellen zu untersuchen, wenn

1. sich in einer Wasserversorgungsanlage eine Anlage
    zur Trinkwassererwärmung befindet mit

   a) einem Speicher-Trinkwassererwärmer/Durchfluss-
        Trinkwassererwärmer jeweils mit Füllvolumen
        von mehr als 400 Litern, oder

    b) einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens
          einer Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang
         des Trinkwassererwärmers und der entferntesten
         Entnahmestelle für Trinkwasser.
         (hierbei kann als Richtwert angenommen werden, dass dies bereits
             bei einem 3-Familienhaus greift)

2. sich in der Wasserversorgungsanlage Duschen oder
    andere Einrichtungen befinden, in denen es
    zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt, und

3. die Wasserversorgungsanlage sich nicht in einem
     Ein- oder Zweifamilienhaus befindet.

Auch die Untersuchungsintervalle wurden so formuliert, dass es für den Anlagenbetreiber einfacher Verständlich ist, so kann man es in Absatz 2 zusammengefasst formulieren, dass Betreiber eines Mehrfamilienhauses alle 3 Jahre zur orientierenden Legionellenuntersuchung und Betreiber anderer gewerblichen oder öffentlichen Einrichtungen diese Untersuchung in jährlichen Intervallen zu einer Prüfung verpflichtet sind. Ausnahmeregelungen für die jährliche Untersuchung gewerblicher Einrichtungen können durch das Gesundheitsamt eingeräumt werden.

Weitere unserer Leistungen im Überblick

Legionellenuntersuchungen, sowie mikrobiologische Untersuchungen nach und chemische Untersuchungen werden über unsere zertifizierten Probenehmer durchgeführt, die fristgerechte Anlieferung zum Labor für die fachgerechte Auswertung erfolgt nach den technischen Regeln und gesetzlichen Vorgaben entsprechend §§39-41 durch eine akkreditierte Untersuchungsstelle. 

Auf Anfrage bieten wir für Sie auch weitere Leistungen wie die Festlegung von Probenahmestellen für orientierende und weitergehende Legionellenuntersuchungen im Rahmen unserer Sachverständigenleistungen nach VDI/DVGW 6023 an.

Orientierende Legionellenuntersuchung

Die orientierende Legionellen-Untersuchung nach §31 TrinkwV dient der Ermittlung der hygienischen Situation Ihrer Warmwasserversorgungsanlage, sowie nach Bedarf auch im Kaltwasser mit dezentraler Trinkwassererwärmung Ihrer Liegenschaft (z.B. in Kitas) .

Weitergehende Legionellenuntersuchung

Weitergehende Legionellen-Untersuchung zur Ursachenklärung einer Legionellen-Kontamination nach Auflage durch das zuständige Gesundheitsamt auf Basis der technischen Regel DVGW W551 und §51 TrinkwV. Diese Probenahmen erfordern ein besonderes Verständnis für Trinkwasseranlagen und sollten daher stets durch einen Sachverständigen vorgegeben werden, welcher den Anlagenaufbau im Rahmen einer Risikoabschätzung selbst überprüft, jedoch zumindest nachvollziehen kann, um eine entsprechende Vorgabe machen zu können. Treten Sie hierzu mit uns in Kontakt.

Mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung

Die Untersuchung von mikrobiologischen Parametern wie Kolonienzahl 22/36°C, E.coli & coliforme Bakterien, Enterokokken, jedoch auch Pseudomonas aeruginosa bis zu Chlostridium perfingens im Trinkwasser bzw. Kaltwasser.

Sowohl gewerbliche Einrichtungen außerhalb von Wohnhäusern, als auch öffentliche Einrichtungen wie Kitas, Schulen, Sporthallen oder Hotels sind zu einer jährlichen(!) Untersuchung der Trinkwasserqualität im Kaltwasser verpflichtet.

Untersuchung von chemischen Parametern im Trinkwasser

Chemische Untersuchungen von Trinkwasser nach UBA-Empfehlung dienen der fachgerechten Analyse und Auswertung der essentiellen Schwermetalle wie Eisen, Kupfer, Blei, Nickel und Mangan in der Trinkwasser-Installation.

Telefonische Beratung

Service-Rufnummer: 06151 / 805 79-00

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