Risikoabschätzungen bei Legionellen

Unsere Sachverständigen bieten Ihnen eine einfache und effektive Lösung zur Erstellung einer konformen Risikoabschätzung nach § 51 Trinkwasserverordnung (kurz TrinkwV) bei einem Legionellenbefall. Wir nehmen uns für unsere Kunden stets die nötige Zeit für eine kostenfreie Beratung, da die Beseitigung von Legionellen in Ihrer Trinkwasser-Installation je nach Komplexität unterschiedlich priorisierte Vorgehensweisen erfordern kann.

Die Durchführung einer Risikoabschätzung wird prinzipiell erforderlich, sobald im Rahmen der orientierenden Legionellenuntersuchung eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts für Legionellen im Trinkwasser festgestellt wird.

Der kritische Wert von 99* KBE/ 100ml (KBE = koloniebildende Einheiten) Legionellen darf in keiner Probe überschritten werden. Als Inhaber oder Betreiber einer sogenannten „Großanlage“ zur Trinkwasserversorgung sind Sie nach §31 TrinkwV gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Legionellenuntersuchungen durchzuführen. Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes sind Sie dazu angehalten unverzüglich Maßnahmen zum Schutz der Endverbraucher nach §51 TrinkwV einzuleiten und eine Risikoabschätzung für die betroffene Anlage durchzuführen.

Diese rechtliche Grundlage für die Durchführung einer Risikoabschätzung nach einem Befall mit Legionellen beruht aus den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.

gefährdungsanalyse bei legionellen im trinkwasser

Unsere Beratung und Angebotserstellung ist für Sie kostenfrei, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 

* Mit der zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung wurde am 23.06.2023 die Anpassung des   technischen Maßnahmenwertes für Legionellen auf <100 KBE/100ml rechtskräftig, wodurch selbst das Erreichen des bekannten Werts von 100KBE/100ml bereits die Handlungsaufforderung der erforderlichen Maßnahmen und die Erstellung einer Risikoabschätzung verlangt wird.

Risikoabschätzung bei Legionellen

Nach §51 TrinkwV wird gefordert:

Als Betreiber einer gewerblich genutzten Gebäudewasserversorgungsanlage, ist eine turnusmäßige systemische Untersuchung auf den Parameter Legionellen zu untersuchen, wenn

1.     sich in einer Wasserversorgungsanlage eine Anlage zur
       Trinkwassererwärmung befindet mit

   a) einem Speicher-Trinkwassererwärmer/Durchfluss-  
        Trinkwassererwärmer jeweils mit Füllvolumen
        von mehr als 400 Litern, oder

    b) einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer 
         Trinkwasserleitung zwischen dem Abgang
         des Trinkwassererwärmers und der entferntesten
         Entnahmestelle für Trinkwasser.
         (hierbei kann als Richtwert angenommen werden,
         dass dies bereits bei einem 3-Familienhaus greift)

2.      sich in der Wasserversorgungsanlage Duschen oder
         andere Einrichtungen befinden, in denen es
         zu einer Vernebelung von Trinkwasser kommt, und

3.      die Wasserversorgungsanlage sich nicht in einem Ein-
          oder Zweifamilienhaus befindet. 

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Wir begleiten Sie über diesen Prozess der Ursachenforschung...

...hier sind Risikoabschätzungen zur Beseitigung von Legionellen essentiell.

Zur Verdeutlichung der Dringlichkeit und Notwendigkeit einer Risikoabschätzung hilft dieses vereinfachte Ampelschema bei den Verpflichtungen bei einem Nachweis von Legionellen im Trinkwasser nach einer Legionellenuntersuchung

Der technische Maßnahmenwert für Legionellen ist eingehalten: 

Es sind keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen, die Gefährdung durch Legionellen ist weitestgehend gering.

Eine mittlere Kontamination wurde ermittelt:

Es sind Maßnahmen zur Ursachenklärung einzuleiten, hierzu zählen u.a. die Erarbeitung einer Risikoabschätzung nach §51 TrinkwV bzw. Gefährdungsanalyse, sowie eine weitergehende Untersuchung auf Legionellen und Maßnahmen zum Schutz der Nutzer.

Die Nachuntersuchung im Umfang einer weitergehenden Legionellenuntersuchung ist nach DVGW W551-1 Tabelle A.11 innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Prüfberichts durchzuführen. 

Eine hohe Kontamination wurde ermittelt:

Ähnlich einer mittleren Kontamination sind Maßnahmen zur Ursachenklärung einzuleiten, hierzu zählt die unverzüglich die Erarbeitung einer Risikoabschätzung / Gefährdungsanalyse, sowie einer weitergehenden Legionellenuntersuchung und Maßnahmen zum Schutz der Nutzer.

Die Maßnahmen zum Schutz der Endverbraucher umfassen direkte Dekontaminationsmaßnahmen durch eine reinigende Spülung mit Luft-Wasser-Gemisch (pulsierende Rohrleitungsspülung), welche durch eine Anlagendesinfektion verstärkt werden kann. Diese Maßnahmen sind ausdrücklich nur von Fachfirmen durchzuführen!

Eine extrem hohe Kontamination wurde ermittelt:

Es besteht akute Lebensgefahr für alle Endverbraucher im Objekt!

Es ist ein sofortiges Duschverbot auszusprechen oder Bakterienfilter zu verwenden, um den Schutz der betroffenen Endverbraucher aufrecht zu erhalten. 

Die Maßnahmen zum Schutz der Endverbraucher sind unverzüglich einzuleiten, hierzu gehört mindestens die Montage endständiger Legionellenfilter oder eine vollständige Reinigung & Desinfektion der Anlage nach DVGW Arbeitsblatt W551-3 durch eine zertifizierte Fachfirma. 

Die Ursachenforschung durch eine Risikoabschätzung bei Legionellen kann auch erfolgen, wenn sich die Schutzmaßnahmen bereits in der Ausführung befinden.

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