Trinkwasserhygiene-Management

Sowohl in der Wohnungswirtschaft, als auch gewerblichen und medizinischen Einrichtungen unterliegen Unternehmer oder sonstige Inhaber, kurz UsI, bestimmten Verantwortungen und gesetzlichen Vorschriften, um die individuellen Endverbraucher zu schützen.

Gemäß §14 TrinkwV sind Legionellenprüfungen und routinemäßige Untersuchungen der Trinkwasserqualität in fest vorgeschriebenen Intervallen durchzuführen. Bei mikrobiologischen Auffälligkeiten sind dementsprechende Vorkehrungen zum Schutz der Endverbraucher wie u.a. Gefährdungsanalysen / Risikoabschätzungen, weiterführende Legionellenuntersuchungen, mikrobiologische Stufenkontrollen, Anlagenmonitoring oder die Reinigung & Desinfektion der Trinkwasser-Installation einzuleiten

Hierbei wird zwischen gewerblichen und öffentlichen Einrichtungen unterschieden.

Ein besonderer Fall sind medizinische Einrichtungen, hier wird ein Höchstmaß an Vorsorge fokussiert.

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Die Betreiberpflichten in der der Wasserhygiene nach TrinkwV

Wir betreuen bundesweit Objekte im Bereich der Trinkwasserhygiene zur Überprüfung und unterstützung bei dem Erreichen eines hygienisch unbedenklichen Betriebes von Trinkwasseranlagen in Gebäuden der Wohnungswirtschaft, öffentlichen Einrichtungen, gewerblichen und industriellen Großanlagen.

Privat- und Wohnungswirtschaft

Auch die Wohnungswirtschaft unterliegt einer Untersuchungspflicht nach §14 TrinkwV, welche jeweils in einem Intervall alle 3 Jahre unaufgefordert zu erfolgen hat.

Die Regelung für sogenannte Großanlagen ist fest definiert:
Eine Warmwasserbereitungsanlage mit > 400Liter besitzt und/oder zwischen Ausgang des Warmwasserbereiters und der am weitesten entfernten Entnahmestelle mehr als 3 Liter Warmwasser besitzt.

Die 3-Liter-Regel tritt in 95% aller Fälle bereits in einem Wohnhaus mit 3 Wohnparteien ein.

öffentliche Einrichtungen

Zu öffentlichen Einrichtungen zählen alle Anlagen mit Wasserversorgung ohne Gewinnerzielungsabsichten und einem wechselnden Personenkreis.

Schulen, Kitas und behördliche Einrichtungen werden meist fokussiert, jedoch zählen auch Jugendherbergen, Sportanlagen wie Turnhallen und Fitnessstudios, Justizvollzugsanstalten oder sonstige Gemeinschaftseinrichtungen zählen zu diesen Einrichtungen.

Gewerbe und
Industrie

Gewerbliche Einrichtungen ähneln im Aufbau in vielen Aspekten  den öffentlichen Einrichtungen, auch die routinemäßigen Untersuchungen finden im jährlichen Intervall statt.

Hotels, Einkaufszentren, Bürogebäude, Logistikhallen sowie Hersteller, Lieferer und Händler mit Lebensmitteln zählen zu Gewerblichen Einrichtungen.

Industrieanlagen besitzen aufgrund der Personalmenge oftmals eigene Sozialbereiche mit eigener Trinkwasserversorgung für Duschmöglichkeiten und die Körperhygiene bis zu eigenen Wohnraumlösungen.

medizinische Einrichtungen

Eine Besondere Sicherstellung der Betreiberpflichten stellen medizinische Einrichtungen wie Kliniken, Hospiz und Pflegeheime dar. Die Personengruppen zählen zur Hochrisikogruppe und unterliegen einem außerordentlichen Schutz der Patienten. 

Neben Legionellenuntersuchungen sind auch mikrobiologische und chemische Untersuchungen ein wichtiger Aspekt der Wasserhygiene in medizinischen Einrichtungen. 

Das Spektrum der Hygiene-Vorsorge ist sehr umfangreich und sollte ausschließlich Experten überlassen werden.

 

Telefonische Beratung

Service-Rufnummer: 06151 / 805 79 00

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